Kontopfändung
Sie möchten ihr Geld am Geldautomaten abheben und bekommen keins oder Ihre Karte bleibt im Automaten stecken? Sie gehen zur Bank und Ihnen wird mitgeteilt, dass eine Kontopfändung vorliegt? Wenn Sie eine Einzelperson sind und keine weiteren Mitglieder im Haushalt leben und Sie über ein Guthaben auf ihrem Konto verfügen, dann können Sie die Umwandlung ihres Girokontos in ein gegen Pfändung geschütztes P-Konto direkt bei der Bank beantragen. Es wird Ihnen für jeden Monat ein Freibetrag gewährt. Wenn Sie aber Haushalts- oder Familienangehörige haben, oder Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig sind, dann kommen Sie zu uns!
Wir haben die Möglichkeit Ihnen mit einem Dokument höhere Freibeträge zu bescheinigen – in Anhängigkeit von den Personen, die in Ihrem Haushalt leben – und abhängig von ihren Unterhaltspflichten gegenüber Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.
Leider hat der Gesetzgeber die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen nicht festgelegt und manche Banken möchten alle 12 Monate eine neue Bescheinigung bekommen.