Ihre Situation

Kontopfändung

Sie möchten ihr Geld am Geldautomaten abheben und bekommen keins oder Ihre Karte bleibt im Automaten stecken? Sie gehen zur Bank und Ihnen wird mitgeteilt, dass eine Kontopfändung vorliegt? Wenn Sie eine Einzelperson sind und keine weiteren Mitglieder im Haushalt leben und Sie über ein Guthaben auf ihrem Konto verfügen, dann können Sie die Umwandlung ihres Girokontos in ein gegen Pfändung geschütztes P-Konto direkt bei der Bank beantragen. Es wird Ihnen für jeden Monat ein Freibetrag gewährt. Wenn Sie aber Haushalts- oder Familienangehörige haben, oder Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig sind, dann kommen Sie zu uns!

Wir haben die Möglichkeit Ihnen mit einem Dokument höhere Freibeträge zu bescheinigen – in Anhängigkeit von den Personen, die in Ihrem Haushalt leben – und abhängig von ihren Unterhaltspflichten gegenüber Personen, die nicht in Ihrem Haushalt leben.

Leider hat der Gesetzgeber die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen nicht festgelegt und manche Banken möchten alle 12 Monate eine neue Bescheinigung bekommen.

Existenzsicherung

Hier gibt es mehrere Möglichkeiten der Hilfestellung

  • Wir helfen bei der Erstellung von Anträgen um Ihr Einkommen zu erhöhen, wie Wohngeld, Sozialhilfe etc. oder informieren Sie, wo Sie entsprechende Anträge stellen können.
  • Wir vermitteln Sie weiter an geeignete soziale Einrichtungen, wenn Ihr Problem nicht in unserem Arbeitsbereich lösbar ist z.B. konkrete Leistungen der Krankenkasse (SoVD) oder die Umwandlung einer Geldstrafe in soziale Arbeit.
  • Wir unterstützen und leiten Sie an Ihre laufenden Ausgaben, diese in den Griff zu bekommen. Hierzu erstellen und besprechen wir mit Ihnen verschiedene Haushaltspläne und besprechen alternative Möglichkeiten, wie Sie Ihre laufenden Ausgaben reduzieren können.
  • Wir greifen direkt und kurzfristig ein, wenn die Kündigung durch den Vermieter für die Mieträume oder eine Energie- oder Wassersperre droht.

Schuldenregulierung

Zu Ihrer Unterstützung und zur Schuldenregulierung stehen generell drei Möglichkeiten zur Verfügung

  • Die erste Möglichkeit sind sogenannte Vergleiche: Wir reduzieren durch Verhandlungen Ihre Schulden und bieten den Gläubigern dann eine langfristige Ratenzahlung an, oder wenn jemand in Ihrem Umfeld mit einer Summe unterstützt – verhandeln wir eine Einmalzahlung.
  • Wenn kein Geld zur Verfügung steht, dann können Sie durch ein Insolvenzverfahren wieder schuldenfrei werden. Durch dieses Verfahren begleiten wir Sie bis einschließlich des Insolvenzantrages, den wir für Sie vorbereiten.
  • Wir prüfen Forderungen juristisch. Immer wieder gibt es Forderungen, die verjährt sind und trotzdem eingefordert werden. In solchen Fällen widersprechen wir für Sie.

Betreuung bei laufender Regulierung

Wir sind die einzige Schuldnerberatung in Niedersachsen, die Ihnen auch die Möglichkeit bietet, sich von uns während einer laufenden Regulierung betreuen zu lassen.

Wenn Vergleiche durchgeführt werden

Oft wechseln die Forderungen während eines Vergleichs das Inkassounternehmen, da die Forderung, ohne dass Sie davon Kenntnis bekommen, weiter verkauft wird. Plötzlich schreibt Sie ein Inkasso an und fordert hartnäckig irgendeinen Gesamtbetrag, da sie angeblich nichts von dem laufenden Vergleich wissen. Hier nehmen wir Ihnen den lästigen und zeitraubenden Briefverkehr ab.

Wir unterstützen Sie auch bei der Bereinigung der SCHUFA nach Vergleichsende, wenn die Gläubiger keine Erledigungsschreiben an die SCHUFA übermitteln

Bei laufenden Insolvenzverfahren

Wir sind für Sie da, wenn Sie Schreiben vom Gericht oder vom Insolvenzverwalter bekommen, deren Inhalt  in unverständlichem „Juristendeutsch“ verfasst ist. Wir unterstützen Sie, wenn Sie aufgrund hoher Fahrtkosten oder Spesenauszahlung laufend beim Insolvenzgericht Anträge zur Anhebung Ihres Freibetrages gegenüber dem Insolvenzverwalter stellen müssen.