Schulden- und Insolvenzberatung

Schulden- und Insolvenzberatung

Question: Wie erhalte ich eine Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das weniger aufwendig ist wie Unternehmensinsolvenzen. In der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz müssen neben der eigentlichen Beratung und Maßnahmen der sozialen Schuldnerberatung drei formale Schritte stattfinden.

  • Im ersten Schritt lassen Sie sich durch eine Schuldnerberatungsstelle kostenfrei beraten oder kostenpflichtig durch einen Rechtsanwalt.
  • Anschließend werden durch die sogenannte geeignete Stelle (Schuldnerberatung) oder durch eine geeignete Person, einen Rechtsanwalt alle Gläubiger angeschrieben um die Höhe der Schulden fest zu stellen.
  • Im dritten Schritt muss 4 Wochen später der sogenannte außergerichtliche Einigungsversuch an die Gläubiger geschickt werden. Dort kann auch vorgeschlagen werden, nichts zu bezahlen, oder es wird eine Rate oder eine Einmalzahlung angeboten, so wie mit Ihnen besprochen. Nach weiteren vier Wochen liegen die Antworten vor und dann kann der Antrag auf Insolvenz gestellt werden.

Question: Wie funktioniert eine Verbraucherinsolvenz?

Während der Zeitdauer von 5 oder 6 Jahren müssen Sie ihre pfändbaren Einkommensanteile (wie in der Lohnpfändungstabelle ausgewiesen) und Ihr Vermögen dazu verwenden, die Schulden zu begleichen. Wenn Sie dies getan haben (unabhängig von der Summe der bezahlten Gelder), erlässt Ihnen der Staat, so zu sagen, alle noch bestehenden Schulden, die für die Insolvenz angemeldet wurden. Dies geschieht mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung wie Strafzettel, Schmerzensgelder und Strafgelder.

Question: Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens durch die gepfändeten Lohnanteile oder durch freiwillige Zahlung in den ersten fünf Jahren bezahlt sind, dann wird die Insolvenz nach 5 Jahren durch die Beantragung der Restschuldbefreiung beendet. Wenn die Kosten des Verfahrens nicht bezahlt oder gepfändet werden konnten, dauert das Insolvenzverfahren 6 Jahre.