Die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren, das weniger aufwendig ist wie Unternehmensinsolvenzen. In der Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz müssen neben der eigentlichen Beratung und Maßnahmen der sozialen Schuldnerberatung drei formale Schritte stattfinden.
- Im ersten Schritt lassen Sie sich durch eine Schuldnerberatungsstelle kostenfrei beraten oder kostenpflichtig durch einen Rechtsanwalt.
- Anschließend werden durch die sogenannte geeignete Stelle (Schuldnerberatung) oder durch eine geeignete Person, einen Rechtsanwalt alle Gläubiger angeschrieben um die Höhe der Schulden fest zu stellen.
- Im dritten Schritt muss 4 Wochen später der sogenannte außergerichtliche Einigungsversuch an die Gläubiger geschickt werden. Dort kann auch vorgeschlagen werden, nichts zu bezahlen, oder es wird eine Rate oder eine Einmalzahlung angeboten, so wie mit Ihnen besprochen. Nach weiteren vier Wochen liegen die Antworten vor und dann kann der Antrag auf Insolvenz gestellt werden.