Schulden- und Insolvenzberatung

Schulden- und Insolvenzberatung

Frage: Wie funktioniert eine Verbraucherinsolvenz?

Während der Zeitdauer von 5 oder 6 Jahren müssen Sie ihre pfändbaren Einkommensanteile (wie in der Lohnpfändungstabelle ausgewiesen) und Ihr Vermögen dazu verwenden, die Schulden zu begleichen. Wenn Sie dies getan haben (unabhängig von der Summe der bezahlten Gelder), erlässt Ihnen der Staat, so zu sagen, alle noch bestehenden Schulden, die für die Insolvenz angemeldet wurden. Dies geschieht mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Ausgenommen sind Forderungen aus unerlaubter Handlung wie Strafzettel, Schmerzensgelder und Strafgelder.

Frage: Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens durch die gepfändeten Lohnanteile oder durch freiwillige Zahlung in den ersten fünf Jahren bezahlt sind, dann wird die Insolvenz nach 5 Jahren durch die Beantragung der Restschuldbefreiung beendet. Wenn die Kosten des Verfahrens nicht bezahlt oder gepfändet werden konnten, dauert das Insolvenzverfahren 6 Jahre.

Frage: Wie beantragt ein Selbständiger ein Insolvenzverfahren?

Wenn er noch aktiv selbstständig ist (es liegt keine Gewerbeabmeldung vor), kann er das sogenannte Regelinsolvenzverfahren direkt beim Gericht beantragen, da beim Regelinsolvenzverfahren kein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben ist.

Ehemals Selbsständige können unter gewissen Umständen auch die Verbraucherinsolvenz beantragen.