Sie sind nicht verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen und ihn in Ihre Wohnung zu lassen. Allerdings sollten Sie berücksichtigen, dass der Gerichtsvollzieher nach zwei erfolglosen Versuchen, in Ihre Wohnung zu gelangen, grundsätzlich die Möglichkeit hat, sich bei Gericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung für Ihre Wohnung zu besorgen.
Wenn Sie einen Termin in seinem Büro versäumen kann er bei ihnen die Vermögensauskunft, die früher eidesstaatliche Erklärung hieß, ins Schuldenregister eintragen lassen. Daher empfehlen wir, den Gerichtsvollzieher einzulassen und freundlich zu sein.
