Wenn er noch aktiv selbstständig ist (es liegt keine Gewerbeabmeldung vor), kann er das sogenannte Regelinsolvenzverfahren direkt beim Gericht beantragen, da beim Regelinsolvenzverfahren kein außergerichtlicher Einigungsversuch vorgeschrieben ist.
Ehemals Selbsständige können unter gewissen Umständen auch die Verbraucherinsolvenz beantragen.