P-Konto

P-Konto

Question: Was bedeutet „P-Konto“ eigentlich?

P-Konto ist die Abkürzung für „Pfändungsschutzkonto“. Es handelt sich um ein normales Girokonto, bei dem durch eine besondere Vereinbarung des Kunden mit seiner Bank ein im Gesetz festgelegter Betrag vor Pfändung geschützt bleibt.

Question: Wie bekomme ich ein P-Konto?

Jeder Inhaber eines Girokontos hat das Anrecht auf die Umwandlung seines Kontos in ein P-Konto. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung der Banken zur Umwandlung bestehender Girokonten. Als Einzelperson können Sie die Umwandlung direkt bei der Bank einfordern. Sind weitere Mitglieder im Haushalt des Kontoinhabers, so erhalten Sie bei Schuldnerberatungsstellen eine Bescheinigung über einen höheren Freibetrag unter Berücksichtigung der weiteren Familienmitglieder. Diese Bescheinigung, die durch die Schuldnerberatungsstelle ausgefüllt wurde, reichen Sie dann bei der Bank ein.

Question: Können wir auch ein Gemeinschaftskonto umwandeln lassen?

Nein, für ein Gemeinschaftskonto bei dem mehrere Personen Kontoinhaber sind (dann stehen mehrere Personen auf dem Kopf der Kontoauszüge) ist kein P-Konto Schutz möglich. Lautet das Konto allerdings auf eine Person und eine andere Person hat eine Karte und eine Vollmacht, dann ist der Schutz möglich. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Bank nach. Bei einem Gemeinschaftskonto ist die Eröffnung von Einzel-Girokonten und danach die Umwandlung in P-Konten anzuraten.

Question: Bekomme ich ein P-Konto auch dann, wenn mein Girokonto bereits gepfändet ist?

Ja. Ist das Guthaben des Girokontos bereits gepfändet worden, kann der Schuldner die Umwandlung beauftragen. Der P-Konto Schutz muss nach 4 Werktagen nach Antragsstellung von der Bank aktiviert sein. Da der Schutz 4 Wochen rückwirkend geltend ist, ist in der Regel die Pfändung zwar wirksam, aber es wird kein Geld abgebucht. Nur wenn die Pfändung länger wie 4 Wochen zurück liegt, ist das gepfändete Geld beim Gläubiger.

Question: Darf ich mehrere P-Konten unterhalten?

Nein, daher ist beim Umschreiben von einem P-Kontoschutz auf ein anderes Konto auch zu beachten, dass hierdurch eine Zeitspanne entsteht, in der keines der beiden Konten geschützt ist. Daher sollte man wissen, dass man ein Konto weiterführt, wenn man dort einen P-Konto Schutz einrichtet.

Question: Kann die SCHUFA die Information über mein P-Konto an andere Stellen weitergeben?

Nein. Sie darf die Daten nicht weitergeben. Aber die Beantragung und Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto steht in der SCHUFA.

Question: Wie viel wird das P-Konto kosten?

Auch P-Konten müssen zu den allgemein üblichen Kontoführungspreisen eines Guthabenkontos angeboten werden.

Question: Ist alles, was auf das P-Konto überwiesen wird, geschützt?

Nein. Das Schutzniveau orientiert sich an der Lohnpfändungstabelle zuzüglich eventuelles Kindergeld. Schwierig wird es immer dann, wenn Nachzahlungen überwiesen werden. Ob diese dann trotzdem zu schützen sind, lässt sich nur in einer konkreten Beratung klären.

Question: Der Freibetrag ist zu wenig, wenn man eine Familie zu versorgen hat. Wie kann der Basispfändungsschutz erhöht werden?

Den Freibetrag kann man durch eine Schuldnerberatungsstelle erhöhen lassen, wenn man

  • einer oder mehreren Personen Unterhalt gewährt in Naturalien, wenn sie im Haushalt leben oder mit Unterhaltszahlungen, wenn sie auswärts leben,
  • oder für seinen mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner und/oder für Stiefkinder Sozialleistungen entgegennimmt (Bedarfsgemeinschaft ).

Question: Gilt der neue Kontopfändungsschutz beim P-Konto auch für Selbstständige?

Ja. Weil es beim P-Konto nicht mehr auf die Art der überwiesenen Einkünfte ankommt, existiert auf dem P-Konto auch Kontopfändungsschutz für die Einkünfte Selbständiger. Hier müssen im Beratungsgespräch Lösungen gesucht werden, da die Höhe des Schutzes in der Regel für einen Geschäftsbetrieb nicht ausreichend ist.

Question: Kann ich aus dem Guthaben Daueraufträge, Überweisungen und Lastschriften tätigen?

Das P-Konto wird durch die Pfändung blockiert. Der Basispfändungsschutz ist bereits im Kontoführungssystem der Bank hinterlegt. Der Kontoinhaber kann jederzeit über den geschützten Betrag verfügen, z.B. auch durch Überweisungen und Lastschriften.

Wenn Bträge zwei Monate stehen gelassen werden, sind auch diese pfändbar. Daher wenn möglich, sollte das P-Konto zum Monatsende immer ohne Guthaben sein.

Question: Kann ich mein P-Konto überziehen?

Das P-Konto ist ein ganz normales Girokonto. Da in der Regel ein Guthabenkonto zugrunde liegt, kann das P-Konto nicht überzogen werden. Theoretisch wäre auch eine andere Regelung mit der Bank zu vereinbaren.

Question: Wenn mein Girokonto schon überzogen ist, kann es in ein P-Konto umgewandelt werden?

Rechtliche Hindernisse bestehen nicht. Allerdings besteht echter Kontopfändungsschutz nur für ein Guthaben auf dem Konto. Ohne Guthaben sollte eher auf eine Umschuldungsvereinbarung mit der Bank hingewirkt werden.

Question: Benötige ich ein P-Konto in der Insolvenz?

Rein logisch nicht, da die Gläubiger nicht mehr pfänden dürfen. Leider gibt es ein Urteil eines Amtsgerichtes, in dem ein Kontoguthaben ohne P-Konto vom Insolvenzverwalter gepfändet wurde und das Gericht hat zugestimmt. Daher empfehlen wir unbedingt ein P-Konto, spätestens mit Abgabe des Insolvenzantrages, einzurichten.